Die Wahlpflichtveranstaltungen dienen der Erweiterung und Vertiefung Ihrer Kenntnisse. Es besteht die Wahl zwischen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalten. Wir bieten Ihnen im Bereich Didaktik der Physik die folgenden Module für Ihr Lehramtsstudium an.
vorgesehen im 8. Semester
Beschreibung: Sie als Physiklehrerinnen und Physiklehrer müssen häufig auch astronomische und astrophysikalische Inhalte vermitteln. In diesem Wahlpflichtmodul gewinnen Sie einen Einblick in die Astronomie und Astrophysik. Dabei erwerben Sie die für das Unterrichten astronomischer Inhalte an einer allgemeinbildenden Schule notwendigen fachlichen und fachdidaktischen Grundlagen. Damit sind Sie in der Lage, Astronomieunterricht in den Sekundarstufen 1 und 2 fachlich und didaktisch-methodisch sicher zu gestalten und die eigenen astronomischen und astrophysikalischen Kenntnisse selbstständig weiter zu vertiefen.
- Aufwand: 5 Leistungspunkte (150 Stunden)
- Umfang: 2 SWS (Semesterwochenstunden) Vorlesung, 2 SWS Seminar
- Turnus: jedes Sommersemester
vorgesehen im 8./ 9. Fachsemester
Beschreibung: Im Lehr-Lern Praktikum bieten wir Ihnen die Möglichkeit Lehr-Lern-Szenarien mit Studierenden der ersten Fachsemester zu erproben.
- Aufwand: 5 Leistungspunkte (150 Stunden)
- Turnus: jedes Semester
vorgesehen im 8. Fachsemester
Beschreibung: Sie lernen eine Vielzahl von Anwendungen und Phänomenen in Natur und Technik mit Hilfe von grundlegenden physikalischen Konzepten und Modellen zu erklären. Die Inhalte sind dabei an den sächsischen Lehrplan an Oberschulen angelehnt. Sie vertiefen ihr Wissen über technische Geräte und Komponenten wie z. B. Maschinen, Motoren, Energiewandler, Leuchtmittel und Sensoren als Basis für die Gestaltung von lebensverbundenem Unterricht.
- Aufwand: 5 Leistungspunkte (150 Stunden)
- Umfang: 2 SWS (Semesterwochenstunden) Vorlesung, 2 SWS Seminar
- Turnus: jedes Sommersemester
Die unterrichtsbezogenen Gebiete der angewandten Physik können als alternatives Prüfungsfach im 1. Staatsexamen statt der theoretischen Physik belegt werden (LAPO I Paragraph 59).